Verpackungsgesetz
Betrifft: Deutsche Unternehmen bzw. Unternehmen die nach Deutschland liefern.
2019 hat die Bundesregierung in Deutschland neue Verpackungsgesetze eingeführt, um die Umweltauswirkungen des Verpackungsmülls zu reduzieren und um die deutsche Recyclingquote zu erhöhen. Im Juli 2022 wurde dieses Gesetz mit einer neuen Regelung verschärft.
Laut dieser Gesetzgebung musst Du, wenn Du in Deutschland etwas verkaufst oder Du etwas an ein Ziel nach Deutschland verschickst - unabhängig davon, ob Dein Geschäfts-Standort in Deutschland liegt - Deine Steuernummer und -informationen beim LUCID-Verpackungsregister angeben, der entsprechenden Datenbank der Bundesregierung.
Bist Du dort nicht registrierst, drohen potenzielle Bußgelder von bis zu EUR 200.000,- sowie ein Verkaufsverbot. Außerdem können Deine Waren während der Lieferung konfisziert werden.
Falls Du es noch nicht erledigt hast, registriere Dein Unternehmen beim Deutschen LUCID-System, um Deine LUCID-Registrierungsnummer zu erhalten.